INGENIEURBÜRO RÖDER

Address

Victor-Slotosch-Straße 29
60388 Frankfurt am Main
Deutschland

Kontakt

Telefon: +49 (0) 69 905454-90
Fax: +49 (0) 69 905454-99
Email: info@ing-roeder.de

FLIEGENDE BAUTEN UND MESSEBAU

Fliegende Bauten stellen eine besondere Herausforderung in vielerlei Hinsicht dar. Branchenspezifische Richtlinien müssen ebenso Beachtung finden wie Sicherheitsrichtlinien und gesetzliche Vorgaben. Der Ingenieur muss an dieser Stelle sämtliche Punkte berücksichtigen und Fehlerfreiheit steht an erster Stelle.
Als Sachkundige für Fliegende Bauten (inklusive branchenspezifischer Richtlinien/Normen) in der Veranstaltungstechnik und der Tragwerksplanung steht Ihnen das Ingenieurbüro Klaus Röder gerne zur Verfügung. Privataufträge zur Prüfung für den Veranstaltungs- und Messebau werden ebenfalls übernommen.
Aufgrund der kurzfristigen Planungs- sowie Umsetzungszeit, welche für Fliegende Bauten und auch im Messebau üblich sind, und den zahlreichen variierenden Anforderungen, welche an solche Aufbauten gestellt werden, sind entsprechende Prüfungen und kurzfristige Bearbeitung unabdinglich. Schon ausbaurechtlichen Gründen kommen Sie bei den meisten Fliegenden Bauten, anderen temporären Bauten und beim Messebau um eine Prüfung zur Genehmigung nicht herum. In jedem Falle raten wir an, rechtzeitig mit dem Einholen der Genehmigung zu beginnen.

Ihr Partner für den Messebau und Fliegende Bauten

Vertrauen Sie unserer Expertise, denn wir beschäftigen uns regelmäßig mit den für Fliegende Bauten und Messebau notwendigen Aktionen. Hierzu gehören die Ermittlung standortspezifischer Lastansätze, das Konstruieren eines passenden Tragwerks und das Erstellen diverser Nachweise. Erforderliche Genehmigungen werden mit uns an Ihrer Seite korrekt und zügig erlangt.

Die Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten ist mit der herkömmlichen Baugenehmigung zu vergleichen und muss in den meisten Fällen zwingend erlangt werden. Ohne diese ist weder das Aufstellen noch das Betreiben der entsprechenden Anlage gestattet. Bei Fliegenden Bauten oder anderen temporären Bauten, welche keine Ausführungsgenehmigung benötigen, gilt es trotzdem einiges zu beachten. So müssen beispielsweise bestimmte materielle Anforderungen, welche für alle Arten vonFliegenden Bauten gleich sind, unabhängig von der Ausführungsgenehmigung eingehalten und die Standsicherheit stets gewährleistet sein.

Eine ausführliche Beratung zu Fliegenden Bauten und Messebau erhalten Sie nach terminlicher Vereinbarung bei uns.

Unsere Leistungen bezüglich fliegender Bauten und Messebau

• Prüfungen im Privatauftrag
• Konzepterstellung
• Standsicherheitsnachweis
• Beratungen
• Kommunikation mit den Behörden